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Architektin und Architekt

Letzte Aktualisierung: 08.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Architektinnen und Architekten entwerfen und planen Bauwerke. Sie setzen dazu Ideen in Skizzen, Zeichnungen und Modelle um. Nach Besprechung und Beratung mit den auftraggebenden Personen fertigen sie verschiedene Zeichnungen und Entwürfe an. Dabei berücksichtigen sie neben der ästhetischen Gestaltung, der Funktion und der technischen Konstruktion des geplanten Bauwerks auch dessen möglichst harmonische Einbettung in die Umgebung.

Sie arbeiten Pläne aus, stellen ein Leistungsverzeichnis zusammen (z.B. über die erforderlichen Materialien u.a.m.), sorgen für die Ausschreibung und das Ansuchen bei der Baukommission und legen den Kostenvoranschlag vor.

In jeder Phase beziehen sie die auftraggebenden Personen ein, um das Bauwerk entsprechend ihrer Vorstellungen zu verwirklichen. Sie planen, berechnen und verhandeln mit Ämtern und Baufachleuten, was Geduld und Verhandlungsgeschick erfordern kann. Nach Beginn des Baustellenbetriebes kontrollieren sie in regelmäßigen Abständen die Bauausführungen.

Sie verwirklichen ihre Bauwerke vor allem in Bereichen des Wohn- und Industriebaus, der öffentlichen Bauvorhaben, der Stadt- und Raumplanung und der Innenraumgestaltung.

Im Bereich der Innenarchitektur verwirklichen sie die funktionelle und zugleich ästhetische Gestaltung von Räumen. Gemäß den Bedürfnissen und Wünschen der Kundinnen und Kunden entwerfen sie Raumkonzepte, besprechen die Aufteilung der einzelnen Räume und beraten zu Materialien, Farbgestaltung und Einrichtung samt der Beleuchtung. Sie führen die dazu notwendigen Messungen und Berechnungen durch, erzeugen eine visuelle Darstellung in Form von Skizzen und Ansichten und erstellen gegebenenfalls einen Entwurf mit konkreten Möbel- und Gestaltungsvorschlägen.

Im Denkmalschutz befassen sie sich mit der Renovierung und Gestaltung der Fassaden von Altbauten und mit der Pflege und Erhaltung historischer Bauwerke.

Ein besonderer Bereich der Architektur ist die Landschaftsarchitektur, die das Entwerfen, die Planung und Umgestaltung des nicht bebauten Raums (z.B. Parks, öffentliche Plätze, Gärten, Sportplätze und Freizeitanlagen) zum Inhalt hat. In Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Städteplanung, Bauingenieurwesen, Biologie, Geologie und den Sozialwissenschaften sind Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten auch im Bereich der Ortserneuerung und der Stadtplanung tätig.

Tätigkeitsfelder und Kompetenzen dieses Berufes sind gesetzlich. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Raumvorstellungsvermögen, mathematische Begabung, Kreativität, Kunstverständnis, technisches Verständnis, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea (3 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Scienze dell'Architettura, Ingegneria civile e ambientale, Scienze della pianificazione territoriale, urbanistica, paesaggistica e ambientale, Scienze e tecniche dell'edilizia, Scienze e tecnologie per l'ambiente e la natura
    darauf aufbauend:
  • Laurea magistrale (2 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Architettura e ingegneria edile - architettura, Architettura del paesaggio, Pianificazione territoriale urbanistica e ambientale, Scienze e tecnologie per l'ambiente e il territorio, Conservazione dei beni architettonici e ambientali
    oder:
  • Laurea magistrale a ciclo unico (5 Jahre) der Studienrichtung Architettura e Ingegneria edile-architettura.
    Informationen zu den Studiengängen 

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) in den Bereichen Architektur oder Bauingenieurwesen;
    Informationen zu den Studiengängen

    Anerkennung:
    Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Für die Eintragung in die Berufskammer sind der entsprechende Studientitel und die Ablegung der Staatsprüfung erforderlich.

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung, Institut für den sozialen Wohnbau, Gemeinden, Unterricht.
Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es den Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Planungsbüros, Architekturbüros, Bauunternehmen

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist die Eintragung in die Berufskammer.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner, Denkmalpfleger der Provinz Bozen
Consiglio Nazionale degli Architetti, Pianificatori, Paesaggisti e Conservatori (CNAPPC)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland