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Berufliche Anerkennung

Wie erfolgt eine berufliche Anerkennung in Italien?

Ausländische berufliche Befähigungsnachweise werden auf Grund der Richtlinien 2005/36/EG von den dafür zuständigen Ministerien anerkannt. Es handelt sich nicht um die Anerkennung eines Studientitels (akademische Anerkennung), sondern um die Anerkennung der Berufsbefähigung, wie zum Beispiel Ärztin/Arzt, Ingenieurin/Ingenieur, Apothekerin/Apotheker, usw.

Beim Anerkennungsverfahren werden Dauer und Inhalte der Ausbildung und die eventuelle Berufserfahrung überprüft. Anpassungsmaßnahmen sind möglich. Bei Anpassungsmaßnahmen besteht die Wahl zwischen Prüfungen oder Praktika.

Hier eine Liste der reglementierten Berufe in Italien

Welche Ministerien sind für welche Berufe zuständig?

Informationsstelle Bozen

Cristina Pellini

Studieninformation Südtirol

Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Bozen

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr

Termin nach Vereinbarung

Verena Wellenzohn

Studieninformation Südtirol

Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Bozen

Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr

Termin nach Vereinbarung

Verena Hilber

Studieninformation Südtirol

Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Bozen

Montag, Dienstag, Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr 

Termin nach Vereinbarung


Letzte Aktualisierung: 23/01/2026