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Bauingenieurin und Bauingenieur

Letzte Aktualisierung: 13.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Bauingenieurinnen und Bauingenieure beschäftigen sich mit der Konzeption, der Planung, dem Entwurf, der Konstruktion, der Berechnung, der Herstellung und dem Betrieb von Bauwerken. Tätigkeitsfelder können im Bereich des Hochbaus (z.B. Wohnbauten, Industriebauten),Verkehrsbaus, Tiefbaus (z.B. Kläranlagen, Kanalisation) und Wasserbaus sein. Wichtig ist auch der Bereich des technischen Umweltschutzes, wie z.B. Lärmschutz, Gewässer- und Bodenschutz sowie zugehörige Schadstoffuntersuchungen.

Bei ihrer Arbeit müssen Bauingenieurinnen und Bauingenieure einerseits auf die Sicherheit (Standsicherheit, Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit) und andererseits auf die Wirtschaftlichkeit achten. Vor allem durch den Sicherheitsaspekt bringt dieser Beruf ein hohes Maß an Verantwortung mit sich. Im Konstruktionsbüro leiten Bauingenieurinnen und Bauingenieure die technischen Arbeiten, führen sie zum Teil selbst aus oder geben sie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter (z.B. Geometerinnen und Geometer, technische Zeichnerinnen und technische Zeichner). Auf Baustellen sind sie meist für die Gesamtleitung und die Organisation zuständig. Sie erklären die Baupläne, führen bei Bedarf Vermessungen durch und überwachen den Baufortschritt. Zudem sind sie zuständig für die technische Überprüfung von Bauwerken und die Erstellung von Gutachten oder Schätzungen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld kann die Immobilienwirtschaft sein.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Ingenieurkammer.

Bautechnikerinnen und Bautechniker (perite e periti edili) können spezifische Aufgaben im bautechnischen Bereich übernehmen. Die Kompetenzen und Tätigkeiten dieses Berufes sind gesetzlich geregelt. Informationen dazu vergibt die Berufskammer der periti industriali.

Eine besondere Sparte stellt die Holztechnik dar. Dabei geht es um die Bearbeitung und Verarbeitung von Holz mit den Schwerpunkten Produktionsabläufe, Prozessoptimierung, Entwicklung, sowie Management auf technischer und verwaltungstechnischer Ebene in holzverarbeitenden Betrieben. Holztechnikerinnen und Holztechniker mit entsprechendem Studium können sich in die Berufskammer der periti industriali eintragen.


Berufsanforderungen

Räumliches Vorstellungsvermögen, mathematisch-technische Fähigkeiten, Interesse am Lösen komplexer Probleme, konstruktives und systematisch-kritisches Denken, Teamfähigkeit

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

Bauingenieurin - Bauingenieur:

  • Laurea (Bachelor - 3 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Scienze e tecniche dell'edilizia, Ingegneria civile e ambientale, Scienze dell'architettura
    darauf aufbauend:
  • Laurea magistrale (Master - 2 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Ingegneria dei sistemi edilizi, Ingegneria civile, Ingegneria per l'ambiente e il territorio, Ingegneria della sicurezza
    oder:
  • Laurea magistrale a ciclo unico (5 Jahre) der Studienrichtung Architettura e Ingegneria edile-architettura
    Informationen zu den Studiengängen 

Bautechnikerin - Bautechniker (perita e perito edile):

  • Laurea professionalizzante (berufsbildender Bachelor - 3 Jahre) Professioni tecniche per l'edilizia e il territorio - L-P01
    oder
  • Laurea (Bachelor - 3 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Scienze dell'architettura, Scienze e tecniche dell'edilizia, Ingegneria civile e ambientale, Scienze della pianificazione territoriale, urbanistica, paesaggistica e ambientale
    Informationen zu den Studiengängen

Holztechnikerin - Holztechniker:


Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) im Bereich Bauingenieurwesen;
    Informationen zu den Studiengängen

    Anerkennung:
    Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu erteilt die Studieninformation Südtirol.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Voraussetzungen für die Eintragung in die Ingenieurkammer:

  •  entsprechender Studientitel und
  •  Ablegung der Staatsprüfung 


Voraussetzungen für die Eintragung in die Berufskammer der periti industriali:

  • Bachelor und 6 Monate Praktikum und
  • Ablegung der Staatsprüfung

    oder
  • direkte Eintragung möglich mit Abschluss der "laurea professionalizzante" 

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung, Institut für den sozialen Wohnbau, Gemeinden, andere öffentliche Einrichtungen, Unterricht.

Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es den Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Ingenieurbüros, große Bauunternehmen, holzverarbeitende Betriebe

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist die Eintragung in die Berufskammer.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Ingenieurkammer Bozen
Consiglio Nazionale Ingegneri (C.N.I.)
Kammer der Periti Industriali der Autonomen Provinz Bozen
Consiglio Nazionale dei Periti Industriali e dei Periti Industriali Laureati (CNPI)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland