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Eintritt in die Arbeitswelt

Wie und wo finde ich Arbeit? Was muss ich zur Selbstständigkeit, Staatsprüfung, Berufskammer und Lehrtätigkeit in Südtirol wissen?

Angestelltenverhältnis

Neben der direkten Kontaktaufnahme mit geeigneten Arbeitgebern und Betrieben erfolgt die Stellensuche meist über Anzeigen in den Medien: in Tageszeitungen mit Beilagen, in Bezirks- und Gemeindeblättern, Radiosendern und Internetbörsen. Manchmal ist eine Initiativbewerbung bei einem privaten Arbeitgeber erfolgreich.

Der Arbeitsmarktservice berät und unterstützt Arbeitsuchende und vermittelt über die eJobBörse private und öffentliche Arbeitsstellen. Unter dem Link "Auf Arbeitssuche - was tun?" findet man viele Informationen zum Thema Jobsuche, Lebenslauf und Bewerbung.

Auch private Arbeitsagenturen und Personalberatungsbüros vermitteln Arbeit.

Der Betrieb für Sozialdienste Bozen (BSB) kümmert sich um die Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung und in psychischer Notlage, von Menschen mit motorischen-, neurologischen-, körperlichen- oder Sinnesbeeinträchtigungen und von suchtkranken Menschen an.

Selbstständigkeit

Eine Unternehmensgründung und/oder das Ausüben einer selbstständigen Tätigkeit verlangen neben den fachlichen Kompetenzen auch Wissen zu zahlreichen Fragen wie zu: Formen der Selbstständigkeit, Finanzierbarkeit, Steuern, Abgaben, Ermächtigungen und ähnliche. Die Handelskammer Bozen erteilt Auskunft zu Tätigkeiten, die eine Eintragung in ein Verzeichnis der Handelskammer erfordern.

Für alle, die ein Unternehmen gründen wollen, gibt es ein eigenes Beratungsangebot Unternehmensentwicklung - ein erster Beratungstermin ist dabei kostenfrei - und verschiedene Weiterbildungskurse des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Handelskammer Wifi. Grundlegende Informationen sind auch in dieser Broschüre zusammengefasst.

Das IDM (Innovation Developmental Marketing), ein Institut für Neugründungen im Innovation- und Technologiebereich, ist ein weiterer Ansprechpartner. Auch die Wirtschaftsverbände wie z.B. Landesverband der Handwerker LVH, Südtiroler Bauernbund SBBHandels- und Dienstleistungsverband Südtirol HDS, Hoteliers- und Gastwirteverband HGV, Bund der GenossenschaftenUnternehmerverband Südtirol und die zuständigen Landesämter sind für manche Fragen zuständig.

Staatsprüfungen und Berufskammern

Der Zugang zu bestimmten Berufen setzt die positive Ablegung der Staatsprüfung voraus.
Nach abgeleisteter Staatsprüfung kann die Eintragung ins Berufsalbum beantragt werden. Einige Berufskammern und -kollegien haben ihren Sitz in Südtirol, andere im restlichen Italien. Aktuelle Informationen zur Eintragung lesen Sie am besten direkt auf der Seite der jeweiligen Berufskammer.  

Zulassung zur Lehrtätigkeit

Die Anstellung als Lehrperson an Schulen staatlicher Art erfolgt über Schul- und Landesranglisten. Für die Eintragung in die Schulranglisten ist ein italienischer oder ein anerkannter ausländischer Studienabschluss mit einer Dauer von mindestens 4 bzw. 5 Jahren Voraussetzung. Informationen zur Anerkennung der Lehrbefähigung und zur Zulassung der Lehrtätigkeit an den staatlichen Schulen sowie an den Berufs- und Fachschulen in Südtirol gibt der Studieninformationsdienst unter Anerkennung der Lehrbefähigung