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Geometerin und Geometer

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Geometerinnen und Geometer arbeiten im Bereich Vermessungstechnik (Topographie), Bauplanung und Schätzung.

Dabei fallen folgende Aufgaben an: Vermessen von Grundstücken und Bauwerken, Erstellen von Teilungsplänen für das Grundbuch- und Katasteramt, von Planungsgrundlagen für Bebauungs- und Zonenpläne, von Geländeaufnahmen, von Absteckungen für Hoch- und Tiefbauten, Stollen, Geleise, Energieleitungs- und Wasserbauten. Für die Landvermessung verwenden sie verschiedene Messtechniken und auch die Auswertung von Luftaufnahmen.

Sie entwerfen und planen Hoch- und Tiefbauten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, machen Kostenvoranschläge, führen Bauverhandlungen und kontrollieren die Baudurchführung. Auch besondere technische Leistungen, wie Sicherheitskoordination, Brandschutz, Klimahausberechnungen usw. gehören zu ihren Aufgabengebieten. Oftmals beraten sie die Auftraggebenden zu den umfangreichen gesetzlichen Bauvorschriften. Technische Gutachten, Schadensschätzungen sowie Schätzungen für Schlichtungsversuche bei Streitigkeiten (z.B. Erbstreitigkeiten) können ebenso in ihren Arbeitsbereich fallen.

In besonderen Aufgabengebieten, wie etwa in der Verwaltung von Kondominien oder in der Projektsteuerung, sind neben technischen und planerischen auch gute kommunikative Fähigkeiten bedeutsam.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt das Kollegium.

Berufsanforderungen

Interesse und Begabung für Mathematik, Geometrie, technisches Zeichnen und exaktes Arbeiten, räumliches Vorstellungsvermögen, Interesse für juridische und wirtschaftliche Sachverhalte, gute kommunikative Fähigkeiten

Ausbildung

Schule

Besuch einer 5-jährigen Technologischen Fachoberschule mit Fachrichtung Bauwesen, Umwelt und Raumplanung

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea professionalizzante (3 Jahre) in Professioni tecniche per l'edilizia e il territorio ( L-P01);
    oder
  • Laurea (3 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Ingegneria civile e ambientale, Scienze dell'architettura, Scienze della pianificazione territoriale, urbanistica, paesaggistica e ambientale, Scienze e tecniche dell'edilizia;
    Informationen zu den Studiengängen 

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) aus den Bereichen Bauingenieurwesen oder Architektur;
    Informationen zu den Studiengängen 


Anerkennung:
Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol .

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Voraussetzungen für die Eintragung ins Berufskollegium als Geometerin oder Geometer:

  • Abschlussdiplom der entsprechenden Technologischen Fachoberschule (siehe "Ausbildung"),
  • 18 Monate Berufspraktikum bei einem/einer Freiberufler/Freiberuflerin (Geometerin/Geometer, Architektin/Architekt, Bauingenieurin/Bauingenieur), bei einer Baufirma oder in einer öffentlichen bautechnischen Dienststelle (z. B. im Gemeinde- oder Landesbauamt),
  • Staatsprüfung.

    Voraussetzungen für die Eintragung ins Berufskollegium als akademische Geometerin oder akademischer Geometer:
  • Universitätsabschluss (siehe "Ausbildung"),
  • 6-monatiges Praktikum (sofern nicht bereits im Studium integriert),
  • Staatsprüfung.
  • Der Abschluss einer Laurea professionalizzante in "Professioni tecniche per l'edilizia e il territorio" ermöglicht die direkte Eintragung ins Berufskollegium (ohne Praktikum und Staatsprüfung).

Öffentliche Verwaltung

Gemeinden, Landesverwaltung, Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI), u.a.m.
Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung braucht es den Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Bei Firmen des Hoch- und Tiefbaus, in Ingenieur-, Architektur- und Geometerbüros, bei Firmen des Energieanlagenbaus, im Stollen- und Bergbau;
bei den Abteilungen der "Ferrovie dello Stato" als Technische Leiterin/Technischer Leiter (Gleisbau) oder als Bahnbetriebssekretärin/Bahnbetriebssekretär (segretario tecnico) für Projektierungsarbeiten.

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist die Eintragung in das Berufskollegium.

Weiterbildung, Aufstieg

Aufstieg

Baustellenleiter/Baustellenleiterin

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Kollegium der Geometer und akademischen Geometer der Provinz Bozen
Consiglio Nazionale Geometri e Geometri Laureati (CNG)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland