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Rechtsanwältin und Rechtsanwalt

Letzte Aktualisierung: 04.06.2026

Tätigkeit / Aufgaben

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsangelegenheiten, indem sie die geltenden Rechtsvorschriften anwenden und auslegen.  Sie können sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht tätig sein. Zu den Mandantinnen und Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche und private Einrichtungen.

Das Strafrecht befasst sich mit Straftaten und den entsprechenden Sanktionen. Die Hauptaufgabe der Anwältinnen und der Anwälte besteht darin, die Rechte der an Strafverfahren beteiligten Personen zu verteidigen und zu schützen, sei es die der Angeklagten oder die der Opfer. Sie unterstützen die Mandanten bereits während der Ermittlungen, begleiten sie bis zum Prozess und zu eventuellen Berufungsinstanzen. Sie bieten Rechtsberatung an und erläutern die Risiken sowie mögliche Verteidigungsstrategien. Sie sammeln Beweise, Dokumente und Zeugenaussagen, um eine solide und zielgerichtete Verteidigung aufzubauen. Vor Gericht vertreten und verteidigen sie die Angeklagten und bringt rechtliche Argumente zu deren Gunsten vor. Wenn möglich, suchen sie zudem nach Verhandlungslösungen, wie etwa Vereinbarungen oder Strafmilderungen. 

Das Zivilrecht befasst sich mit den gesetzlichen Grundlagen, die die Beziehungen zwischen Personen, Unternehmen und Körperschaften regeln. Aufgabe der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ist es, Personen beispielsweise in Vertrags-, Familien-, Arbeits-, Eigentums- oder Erbangelegenheiten rechtlich zu unterstützen und zu vertreten. Sie bieten Rechtsberatung an, klären über Rechte und Pflichten auf und zeigen mögliche Lösungen für unterschiedliche Situationen auf. Sie verfassen und prüfen Verträge, Vereinbarungen sowie andere juristische Dokumente und stellen sicher, dass diese korrekt und gesetzeskonform sind. Zudem unterstützen sie ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Bewältigung von Streitigkeiten und suchen – wenn möglich – außergerichtliche Lösungen, z.B. Mediation. Sie sammeln und analysieren Informationen, Beweise und Unterlagen zur Untermauerung eines Falls und betreuen Verfahren, die sich beispielsweise mit Trennungen, Erbschaften, Schadenersatzansprüchen oder vertraglichen Problemen befassen. Bei Bedarf vertreten und verteidigen sie ihre Mandantinnen und Mandanten vor dem Zivilgericht. In der Regel spezialisieren sie sich auf einen bestimmten Bereich, etwa Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Sorgerecht), Arbeitsrecht, Eigentums- und Mietrecht oder Erbrecht.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Interesse an Rechtsfragen, logisch-analytisches Denken, Kontaktfähigkeit, Verhandlungsgeschick, sehr gute schriftliche und mündliche Sprachfertigkeit, selbstständige Arbeitsweise, hohes Verantwortungsbewusstsein

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien

  • Laurea magistrale a ciclo unico (5 Jahre) der Studienrichtung Giurisprudenza (LMG/01)
    Informationen zu den Studiengängen

Österreich

  • Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften/Italienisches Recht (5 Jahre) an der Universität Innsbruck (in Zusammenarbeit mit den Universitäten Padua und Trient)
    Informationen zum Studiengang

Anerkennung: Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung in die Berufskammer zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer erforderlich.
Voraussetzungen dafür sind:

  • Studientitel (siehe "Ausbildung")
  • Eintragung in das Verzeichnis der Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter
  • Praktikum von der Dauer von 18 Monaten in einer Rechtsanwaltskanzlei (max. 6 Monate können bereits vor Studienabschluss erfolgen). 1 Jahr des Praktikums können auch bei der Staatsanwaltschaft oder in einem Rechtsbüro einer öffentlichen Körperschaft erfolgen oder durch den Besuch einer zweijährigen „Scuola di specializzazione per le professioni legali“ ersetzt werden
  • Besuch verpflichtender Kurse im Ausmaß von mindestens 160 Stunden
  • Staatsprüfung zur Erlangung der Berufsbefähigung.

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung, Regionalverwaltung, Gemeinden, Sanitätsbetrieb, andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen;

Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es einen Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsbetriebe, Verbände

Freiberufliche Tätigkeit

Eröffnung einer eigenen Kanzlei

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Rechtsanwaltskammer Bozen

Consiglio Nazionale Forense (CNF)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland