Psychologin und Psychologe
Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Tätigkeit / Aufgaben
Die Psychologie beschäftigt sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen. Schwerpunkte der psychologischen Tätigkeit sind die wissenschaftliche Untersuchung des menschlichen Verhaltens und psychischer Vorgänge sowie die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis.
Es gibt zahlreiche Teilbereiche wie etwa die Entwicklungspsychologie, die Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, die Gesundheitspsychologie oder die Verkehrspsychologie.
Tätigkeitsbereiche von Psychologinnen und Psychologen sind die psychologische Diagnostik durch verschiedene Testverfahren (z.B. von Verhaltensstörungen, schulischen Leistungen, Persönlichkeitsmerkmalen), die Erstellung von Gutachten, die Präventionsarbeit sowie die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht meist das Gespräch. Ergänzend arbeiten sie mit Methoden wie Interviews, Fragebögen, Persönlichkeitstests sowie Leistungs- und Konzentrationstests und werten die Ergebnisse mithilfe statistischer Verfahren aus.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben eine Zusatzausbildung in Psychotherapie (z.B. kognitive Verhaltenstherapie, Gestalttherapie, systemische Therapie). Sie helfen Menschen, die sich in Lebenskrisen befinden (z.B. Paar- und Familientherapie). Zudem behandeln sie Menschen mit psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Suchterkrankungen, Zwangsstörungen, Angststörungen oder Psychosen. Die Therapie erstreckt sich meist über einen längeren Zeitraum.
Auch Psychiaterinnen und Psychiater (und damit Ärztinnen/Ärzte) können eine Psychotherapieausbildung absolvieren und als Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten tätig sein.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen erteilt die Berufskammer.
Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten in verschiedenen psycho-sozialen Einrichtungen (z.B. in Frauenhäusern, Erziehungsdiensten, Zentren zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen), in psychologischen und psychiatrischen Diensten, im Bereich der Schul-, Integrations- und Berufsberatung. Außerdem können sie in Personalabteilungen großer Betriebe tätig sein, wo sie die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren und zuständig für die Personalauswahl sind. Weitere Möglichkeiten sind Lehre und Forschung.
Berufsanforderungen
Interesse am Menschen, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien
- Laurea (3 Jahre) der Studienrichtung Scienze e tecniche psicologiche,
darauf aufbauend: - Laurea magistrale (2 Jahre) im entsprechenden Bereich
Informationen zu den Studiengängen
Österreich
- Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) in Psychologie
Informationen zu den Studiengängen
Anerkennung: Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung in die Berufskammer zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium
Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig.
Voraussetzungen dafür sind:
- Studientitel "Psicologia LM51" (laurea magistrale abilitante) mit integriertem Praktikum (tirocinio pratico-valutativo) im Ausmaß von 30 ECTS (750 Stunden) und integrierter "prova pratica valutativa". Keine Staatsprüfung erforderlich!
- Übergangsbestimmung bis Ende 2026: Zulassung zur "prova pratica valutativa" mit Abschluss des Masterstudiums in Psychologie und Praktikum im Ausmaß von 750 Stunden.
Achtung: Diese Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausübung sind neu. Weitere Informationen, auch zu den Übergangslösungen, erteilt die entsprechende Berufskammer.
Bezüglich Anerkennungen der Studientitel und Zugang zur Berufsberechtigung in Italien mit ausländischen Studientiteln informiert außerdem die Studieninformation Südtirol.
Öffentliche Verwaltung
Sanitätsbetrieb (z.B. Psychologischer Dienst, Zentrum für psychische Gesundheit, Psychiatrie), Landesverwaltung, Unterricht
Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es einen Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.
Privatwirtschaft
Beratungsdienste, private soziale Einrichtungen, z.B. EOS, Personalwesen
Freiberufliche Tätigkeit
Eröffnung einer eigenen Praxis
eJobBörse »
Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
Zusatzausbildungen z.B. in Psychotherapie oder Supervision
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Psychologenkammer der Provinz Bozen in Bozen
Consiglio Nazionale Ordine Psicologi
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland