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Psychologin und Psychologe

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Die Psychologie beschäftigt sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen. Schwerpunkte der psychologischen Tätigkeit sind die wissenschaftliche Untersuchung des menschlichen Verhaltens und psychischer Vorgänge sowie die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis.

Es gibt zahlreiche Teilbereiche der Psychologie wie etwa die Entwicklungspsychologie, die Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, die Gesundheitspsychologie oder die Verkehrspsychologie.

Tätigkeitsbereiche von Psychologinnen und Psychologen sind die psychologische Diagnostik durch verschiedene Testverfahren (z.B. von Verhaltensstörungen, schulischen Leistungen, Persönlichkeitsmerkmalen), die Erstellung von Gutachten, die Präventionsarbeit sowie die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.

Meistens ist das Gespräch von grundlegender Bedeutung. Weitere Arbeitsmittel sind z.B. Interviews, Fragebögen, diverse Persönlichkeitstests, Leistungs- und Konzentrationstests und statistische Berechnungsverfahren.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.


Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben eine Zusatzausbildung in Psychotherapie (z.B. kognitive Verhaltenstherapie, Gestalttherapie, systemische Therapie). Sie helfen Menschen, die sich in Lebenskrisen befinden (z.B. Paar- und Familientherapie). Zudem behandeln sie Menschen mit psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Suchterkrankungen, Zwangsstörungen, Angststörungen oder Psychosen. Die Therapie erstreckt sich meist über einen längeren Zeitraum.

Auch Psychiaterinnen und Psychiater (und damit Ärztinnen/Ärzte) können Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten sein.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen erteilt die Berufskammer.


Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten in verschiedenen psycho-sozialen Einrichtungen (z.B. in Frauenhäusern, Erziehungsdiensten, Zentren zur Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen), in psychologischen und psychiatrischen Diensten, in Schul-, Integrations- und Berufsberatung. Sie arbeiten auch in Personalabteilungen großer Betriebe, wo sie die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren und zuständig für die Personalauswahl sind. Weitere Möglichkeiten sind Lehre und Forschung.


Berufsanforderungen

Interesse am Menschen, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, psychische Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien

  • Laurea (3 Jahre) der Studienrichtung Scienze e tecniche psicologiche,
    darauf aufbauend:
  • Laurea magistrale (2 Jahre) im entsprechenden Bereich


Informationen zu den Studiengängen

Österreich

  • Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) in Psychologie


Informationen zu den Studiengängen

Anerkennung: Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung in die Berufskammer zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig.
Voraussetzungen dafür sind:

  • Übergangsbestimmung bis 2026:  Praktikum (tirocinio pratico valutativo) und Eignungsprüfung (prova pratica valutiva)
  • voraussichtlich ab 2026 entsprechender Studientitel (laurea abilitante), mit 30 ECTS (Studienkredite) Praktikum während des Studiums.


Achtung: Diese Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausübung sind neu. Weitere Informationen, auch zu den Übergangslösungen, erteilt die entsprechende Berufskammer.

Öffentliche Verwaltung

Sanitätsbetrieb (z.B. Psychologischer Dienst, Zentrum für psychische Gesundheit, Psychiatrie), Landesverwaltung, Unterricht

Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es einen Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Beratungsdienste, private soziale Einrichtungen, z.B. EOS, Personalwesen, Werbebranche u.a.

Freiberufliche Tätigkeit

Eröffnung einer eigenen Praxis

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

Zusatzausbildungen z.B. in Psychotherapie oder Supervision

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Psychologenkammer der Provinz Bozen in Bozen

Consiglio Nazionale Ordine Psicologi

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland