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Maschinenbauingenieurin und Maschinenbauingenieur

Letzte Aktualisierung: 17.06.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Ingenieurinnen und Ingenieure der Fachrichtung Maschinenbau arbeiten in unterschiedlichen Bereichen, wie z. B. im Anlagenbau, in der Produktionstechnik, in der Flugzeugtechnik, in der Medizintechnik, im Bereich Energie, Transport oder Logistik.

Eine zentrale Aufgabe ist die Neu- und Weiterentwicklung moderner Maschinen, Anlagen und Systeme, die meist aus mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Komponenten bestehen.
Unter der Verwendung von Konstruktions-, Berechnungs- und Simulationsprogrammen analysieren Maschinenbauingenieurinnen und Maschinenbauingenieure Daten, berechnen Varianten, erstellen Konstruktionszeichnungen und bauen Prototypen für verschiedene Anlagen, Geräte und Automatisierungskonzepte. Bei der Projektierung werden nicht nur technische, sondern auch und wirtschaftliche, sicherheitstechnische sowie ökologische Aspekte berücksichtigt.
In der Produktion sind sie für die Planung und Arbeitsvorbereitung der Produktions- und Fertigungsverfahren, die Qualitätskontrollen, die Optimierung der Abläufe und die Arbeitssicherheit zuständig.
Sie haben auch beratende Aufgaben, z. B. wenn sie ein Unternehmen über Möglichkeiten aufklären, bestehende Anlagen an neue technische Anforderungen anzupassen.
Meist arbeiten sie mit anderen Fachleuten zusammen und müssen sich aufgrund des technologischen Fortschritts (z. B. zunehmende Digitalisierung) immer wieder neues Wissen aneignen und dieses in ihrer Arbeit selbstständig umsetzen.

Maschinenbauingenieurinnen und Maschinenbauingenieure arbeiten häufig in Industriebetrieben (z. B. im Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau). Weiters können sie bei öffentlichen Verwaltungen tätig sein sowie in Schulen unterrichten und an Hochschulen lehren und forschen. Auch die selbständige Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur ist möglich.
Das Tätigkeitsfeld und die Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Ingenieurkammer.

Maschinenbautechnikerinnen und Maschinenbautechniker (Perite meccaniche und Periti meccanici) arbeiten in Planungsbüros, in Produktionsbetrieben, in der Maschinenbauindustrie oder sind freiberuflich tätig. Sie planen und überwachen die Produktion im Maschinenbau und arbeiten z. B. im Konstruktionsbüro, im Bereich der Kollaudierung oder in der Qualitätskontrolle. Je nach Einsatzgebiet erarbeiten sie Gesamt- oder Detailkonstruktionen von Maschinen, erstellen Unterlagen für die Fertigung und Steuerung und für die Kostenrechnung. Viele Tätigkeiten dieses Berufes sind gesetzlich geregelt. Informationen dazu vergibt die Berufskammer der Periti industriali.

Berufsanforderungen

Mathematisch-technische Begabung, logisch-analytisches Denken, räumliches Vorstellungsvermögen, Team- und Organisationsfähigkeit

Ausbildung

Hochschule/Universität

Maschinenbauingenieurin oder Maschinenbauingenieur

Italien:

  • Laurea (3 Jahre) der Studienrichtung "Ingegneria industriale" (Fachrichtung "Ingegneria meccanica"),
    aufbauend darauf:
  • Laurea magistrale (2 Jahre) im entsprechenden Bereich;
    Informationen zu den Studiengängen
  • in Südtirol: Bachelor (3 Jahre) in Industrie- und Maschineningenieurwesen an der Freien Universität in Bozen,
    darauf aufbauend:
  • Master (2 Jahre) im entsprechenden Bereich;
    Informationen zu den Studiengängen 

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) in Maschinenbau;
    Informationen zu den Studiengängen

Maschinenbautechnikerin oder Maschinenbautechniker (Perita meccanica oder Perito meccanico)

Italien:

  • Laurea professionalizzante (berufsbildender Bachelor - 3 Jahre) der Classe "Professioni tecniche industriali e dell'informazione - L-P03";
  • Laurea (3 Jahre) in "Ingegneria industriale" (Fachrichtung "Ingegneria meccanica");
    Informationen zu den Studiengängen;
  • in Südtirol: Bachelor (3 Jahre) in Industrie- und Maschineningenieurwesen an der Freien Universität in Bozen. 

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) in Maschinenbau;
    Informationen zu den Studiengängen 

Anerkennung:
Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Voraussetzung für die Eintragung in die Ingenieurkammer:

  •  entsprechende Studientitel und  
  • Ablegung der Staatsprüfung.

Voraussetzung für die Eintragung in die Berufskammer der Periti industriali:

  • Bachelor und 6 Monate Praktikum und
  • Ablegung der Staatsprüfung;
  • direkte Eintragung möglich mit Abschluss der entsprechenden "Laurea professionalizzante".


Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung, Unterricht.
Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es den Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Verschiedene Industriebetriebe, wie z. B. Fahrzeug-, Werkzeug- und Anlagenbau, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Werkstoff- und Antriebstechnik; technischer Fachhandel; Ingenieurbüros

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist die Eintragung in die jeweilige Berufskammer.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Ingenieurkammer Bozen
Consiglio Nazionale Ingegneri

Kammer der Periti Industriali der Autonomen Provinz Bozen
Consiglio Nazionale dei Periti Industriali e Periti Industriali Laureati

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland