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Arzt und Ärztin

Letzte Aktualisierung: 08.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Das Aufgabengebiet der Medizin umfasst grundsätzlich das Feststellen und Behandeln von Krankheiten und Verletzungen sowie die Anwendung von Vorsorgemaßnahmen für die Gesundheit der Bevölkerung.

Je nach Fachgebiet und Arbeitsort (Krankenhaus oder Praxis) üben Ärztinnen und Ärzte unterschiedliche Tätigkeiten aus.

Als Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin gewährleisten sie die medizinische Grundversorgung, während sie als Fachärztinnen und Fachärzte auf verschiedene Bereiche wie etwa Chirurgie, Kinderheilkunde, Anästhesie, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Psychiatrie, Innere Medizin, Gynäkologie, Anästhesie, Augenheilkunde usw. spezialisiert sind.

Tätigkeitsschwerpunkte von Ärztinnen und Ärzten sind die Untersuchung (zum Teil mit technischen Hilfsmitteln wie Stethoskop, Ultraschall u.a.m.) und die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die Analyse von Symptomen und die Diagnosestellung, die Verschreibung von Medikamenten und deren Wirkungskontrolle, das Erstellen von Behandlungsplänen, das Durchführen von Operationen oder chirurgischen Eingriffen u.a.m.. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten Ärztinnen und Ärzte auch mit anderen Fachleuten des Gesundheitswesens zusammen.

Das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten ist von großer Bedeutung, erfolgt aber oft unter Zeitdruck. Kennzeichnend für diesen Beruf ist die große Verantwortung für die richtige Diagnose und Therapie. In manchen Fällen erfolgt auch eine Betreuung der Patientinnen und Patienten bis zum Tod.

Tätigkeitsfelder und Kompetenzen dieses Berufes sind durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Medizinisches Interesse, Verantwortungsbewusstsein, psychische und physische Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit, organisatorische Fähigkeiten und Führungskompetenzen

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea magistrale a ciclo unico (6 Jahre) in Medicina e chirurgia
    Informationen zu den Studiengängen 

Österreich:

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer erforderlich.
Voraussetzung dafür ist der entsprechender Studientitel.

Öffentliche Verwaltung

Im Sanitätsbetrieb (Krankenhaus, Sanitätssprengel), als Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin, bei INPS, INAIL, Staatspolizei, Carabinieri usw.

Voraussetzungen für eine feste Anstellung in Südtirol:

Privatwirtschaft

Privatkliniken, private Pflegeeinrichtungen, Kurbetriebe

Freiberufliche Tätigkeit

Eröffnung einer eigenen Praxis

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

Facharztausbildung: Diese erfolgt nach dem Grundstudium, ist berufsbegleitend und dauert je nach Fachrichtung bis zu 5 Jahre.

Sonderausbildung in Allgemeinmedizin: Diese dreijährige Ausbildung findet an verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses und im Ambulatorium einer Allgemeinmedizinerin oder eines Allgemeinmediziners statt und wird in Südtirol nahezu jährlich in Form eines Wettbewerbs vom Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Teilnahme: absolviertes Studium der Humanmedizin und Eintragung in die Berufskammer, Zweisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Ärzte- und Zahnärztekammer der Provinz Bozen
Federazione Nazionale degli Ordini dei Medici Chirurghi e degli Odontoiatri (FNOMCeO)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland