Zahnärztin und Zahnarzt
Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Die Zahnmedizin befasst sich mit dem Feststellen und Behandeln von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Sie erstreckt sich auch auf Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen), sowie das Regulieren von Zahn- und Kieferfehlstellungen (Zahnspangen).
Die Arbeit der Zahnärztin oder des Zahnarztes beginnt mit der Diagnose des Zustandes von Mund, Zahnfleisch und Zähnen der betreuten Personen. Bei Bedarf werden dafür Röntgenaufnahmen angefertigt.
Die Patientinnen und Patienten erhalten nach der Aufklärung über den Zustand einen Therapievorschlag. Dabei werden auch ästhetische und kosmetische Gesichtspunkte beachtet. In der Zahnmedizin werden vorbeugende Maßnahmen (z.B. Zahnsteinentfernung) und therapeutische Maßnahmen unterschieden (z.B. Wurzelbehandlung eines Zahnes).
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ein breites Spektrum von Tätigkeiten von der Behandlung von Zahnkaries und der Anleitung zur Mundhygiene bis zur Mitarbeit bei Kieferoperationen. Sie sorgen selbst für die lokale Anästhesie, um eine schmerzfreie Behandlung durchzuführen. Die Arbeit im engen Mundraum der zu Behandelnden mit Hilfe verschiedener Instrumente erfordert viel Geschick und Genauigkeit. Neue Techniken und Materialien bedingen immer wieder Änderungen in der Behandlungsweise. Dazu kommt noch die Anleitung und Führung der Assistentinnen und Assistenten.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.
Berufsanforderungen
Medizinisches und naturwissenschaftliches Interesse, Hand- und Fingergeschicklichkeit, Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien
- Laurea magistrale a ciclo unico (6 Jahre) der Studienrichtung Odontoiatria e protesi dentaria
Informationen zu den Studiengängen
Österreich
- Diplomstudium (6 Jahre) in Zahnmedizin
Informationen zu den Studiengängen
Anerkennung: Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung in die Berufskammer zu ermöglichen. Infos dazu beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium
Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig. Dafür sind der entsprechende Studientitel und mindestens 30 ECTS (Studienkredite) Praktikum während des Studiums erforderlich.
Achtung: Diese Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausübung sind neu. Weitere Informationen, auch zu den Übergangslösungen, erteilt die Berufskammer.
Öffentliche Verwaltung
Sanitätsbetrieb (Krankenhaus, Sanitätssprengel)
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
- Bestehen einer öffentlichen Wettbewerbsprüfung.
Privatwirtschaft
Private Zahnarztpraxen
Freiberufliche Tätigkeit
Eröffnung einer eigenen Praxis
eJobBörse »
Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
Post-Lauream-Ausbildungen (dreijährige Lehrgänge) an einer universitären Scuola di Specializzazione in Chirurgia Orale, Ortognatodonzia, Odontoiatria Pediatrica oder Odontoiatria Clinica Generale.
Verwandte Berufe
- Arzt und Ärztin
- Zahnarztassistentin und Zahnarztassistent
- Zahntechnikerin und Zahntechniker
- Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Ärzte- und Zahnärztekammer in Bozen
Federazione Nazionale Ordini dei Medici Chirurghi e degli Odontoiatri (F.N.O.M.C.e.O.)
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland