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Zahnärztin und Zahnarzt

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Die Zahnmedizin befasst sich mit dem Feststellen und Behandeln von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Sie erstreckt sich auch auf Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen), sowie das Regulieren von Zahn- und Kieferfehlstellungen (Zahnspangen).

Die Arbeit der Zahnärztin oder des Zahnarztes beginnt mit der Diagnose des Zustandes von Mund, Zahnfleisch und Zähnen der betreuten Personen. Bei Bedarf werden dafür Röntgenaufnahmen angefertigt.

Die Patientinnen und Patienten erhalten nach der Aufklärung über den Zustand einen Therapievorschlag. Dabei werden auch ästhetische und kosmetische Gesichtspunkte beachtet. In der Zahnmedizin werden vorbeugende Maßnahmen (z.B. Zahnsteinentfernung) und therapeutische Maßnahmen unterschieden (z.B. Wurzelbehandlung eines Zahnes).

Zahnärztinnen und Zahnärzte haben ein breites Spektrum von Tätigkeiten von der Behandlung von Zahnkaries und der Anleitung zur Mundhygiene bis zur Mitarbeit bei Kieferoperationen. Sie sorgen selbst für die lokale Anästhesie, um eine schmerzfreie Behandlung durchzuführen. Die Arbeit im engen Mundraum der zu Behandelnden mit Hilfe verschiedener Instrumente erfordert viel Geschick und Genauigkeit. Neue Techniken und Materialien bedingen immer wieder Änderungen in der Behandlungsweise. Dazu kommt noch die Anleitung und Führung der Assistentinnen und Assistenten.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Medizinisches und naturwissenschaftliches Interesse, Hand- und Fingergeschicklichkeit, Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien

  • Laurea magistrale a ciclo unico (6 Jahre) der Studienrichtung Odontoiatria e protesi dentaria
    Informationen zu den Studiengängen

Österreich

  • Diplomstudium (6 Jahre) in Zahnmedizin
    Informationen zu den Studiengängen

Anerkennung: Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung in die Berufskammer zu ermöglichen. Infos dazu beim  Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig. Dafür sind der entsprechende Studientitel und mindestens 30 ECTS (Studienkredite) Praktikum während des Studiums erforderlich.
Achtung: Diese Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausübung sind neu. Weitere Informationen, auch zu den Übergangslösungen, erteilt die Berufskammer.

Öffentliche Verwaltung

Sanitätsbetrieb (Krankenhaus, Sanitätssprengel)
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:

Privatwirtschaft

Private Zahnarztpraxen

Freiberufliche Tätigkeit

Eröffnung einer eigenen Praxis

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

Post-Lauream-Ausbildungen (dreijährige Lehrgänge) an einer universitären Scuola di Specializzazione in Chirurgia Orale, Ortognatodonzia, Odontoiatria Pediatrica oder Odontoiatria Clinica Generale.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Ärzte- und Zahnärztekammer in Bozen

Federazione Nazionale Ordini dei Medici Chirurghi e degli Odontoiatri (F.N.O.M.C.e.O.)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland