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Arbeitsrechtsberaterin und Arbeitsrechtsberater

Letzte Aktualisierung: 20.04.2026

Tätigkeit / Aufgaben

Arbeitsrechtsberaterinnen und Arbeitsrechtsberater unterstützen und beraten Klein- und Mittelbetriebe bei Fragen im Bereich des Arbeitsrechts und der Personalverwaltung. Dazu benötigen sie Kenntnisse in Arbeits-, Verwaltungs-, Betriebs- und Steuerrecht, um die geltenden Gesetze interpretieren und anwenden zu können.

Im Einzelnen erbringen sie für die Auftraggebenden folgende Arbeiten: Beratung und Erledigung der Formalitäten bei der An- und Abmeldung von Personal, Meldungen an das Unfallinstitut (INAIL) und an das Institut für Sozialfürsorge (INPS), Berechnung von Löhnen und Lohnkosten, Berechnung der Abfertigung, Aufsetzen von Arbeitsverträgen, Beitragsansuchen, Beratung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Erstellen von Bilanzen, Abfassen von Steuererklärungen u.a.m.

Sie können auch in der Personalvermittlung arbeiten, als Sachverständige bei arbeitsrechtlichen Streitfällen vor Gericht auftreten oder in Schlichtungskommissionen tätig sein.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.


Berufsanforderungen

Interesse für Recht und Wirtschaft, Genauigkeit, Kontaktfähigkeit, Verhandlungsgeschick

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea (3 Jahre) in "Consulenza del lavoro" oder in einer der folgenden Studienrichtungen: "Scienze dei servizi giuridici, Scienze dell'amministrazione e dell'organizzazione, Scienze dell'economia e della gestione aziendale, Scienze economiche, Scienze politiche e delle relazioni internazionali"
    oder 
  • Laurea magistrale (2 Jahre) in "Scienze dell'economia, Scienze della politica, Scienze delle pubbliche amministrazioni, Scienze economico-aziendali, Scienze giuridiche della sicurezza" oder eine "Laurea magistrale a ciclo unico in Giurisprudenza";
    Informationen zu den Studiengängen 

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) oder  Master (2 Jahre) aus dem Bereich der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften;
    Informationen zu den Studiengängen
    oder
  • Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften/Italienisches Recht (5 Jahre) an der Universität Innsbruck (in Zusammenarbeit mit den Universitäten Padova und Trient);
    Informationen zum Studiengang

    Anerkennung:
    Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig.
Voraussetzungen dafür sind:

  • entsprechender Studientitel,
  • 18 Monate Praktikum in einem dazu berechtigten freiberuflichen Büro (Arbeitsrechtsberaterin und Arbeitsrechtsberater, Wirtschaftsprüferin und Wirtschaftsprüfer - Steuerberaterin und Steuerberater), wobei die ersten 6 Monate im letzten Studienjahr absolviert werden können,
  • Staatsprüfung

Privatwirtschaft

Arbeitsrechtsberatungsbüros, bei anderen Freiberuflerinnen und Freiberuflern (z. B. Wirtschaftsprüferinnen und Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), Arbeitgeberverbände, Personalabteilungen von Unternehmen, Gewerkschaften

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist die Eintragung in die Berufskammer.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Kammer der Arbeitsrechtsberater
Consiglio Nazionale dell'Ordine dei Consulenti del Lavoro

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland