Richterin und Richter - Staatsanwältin und Staatsanwalt
Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Richteramt und Staatsanwaltschaft sind in Italien zwei Funktionen eines Berufes: des "Magistrato" im Gerichtswesen ("magistratura"). In der Berufslaufbahn ist ein Wechsel von der einen in die andere Funktion möglich.
Richterinnen und Richter leiten Gerichtsverhandlungen und sorgen für die Rechtssprechung in der Zivilgerichtsbarkeit, in der Strafgerichtsbarkeit, in der Gerichtsbarkeit im Außerstreitverfahren (Vormundschaft, Grundbuch, Konkurs), in der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Dabei halten sie sich an die festgelegte Rechtsordnung mit den vorgesehenen Verfahrensschritten. In allen Verfahren wenden sie nach Anhörung beider Parteien die bestehenden Gesetze an und fällen auf deren Basis das Urteil.
Nach der Übernahme eines Falles beginnt die Arbeit mit dem Aktenstudium und dem Studium der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (persönlicher Lokalaugenschein, Urkundenbeweis, Zeugenbeweis, Sachverständigengutachten, Vernehmung der Parteien) wird dann die Beweisaufnahme durchgeführt und der Wahrheitsgehalt der erhobenen Beweise überprüft schließlich wird das Urteil verfasst und begründet.
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten die Interessen des Staates vor Gericht. Sie überprüfen vorgebrachte Anzeigen daraufhin, ob ein strafbarer Tatbestand vorliegt oder nicht. Sie leiten ein Verfahren ein, wenn sie Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten. Zur Feststellung des objektiven Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie unter Einschaltung der Polizei und der Untersuchungsrichterin bzw. des Untersuchungsrichters Ermittlungsverfahren durch. Sie erheben öffentliche Anklage, wenn das Ergebnis der Untersuchung einen Tatverdacht begründet. Sie vertreten im Hauptgerichtsverfahren ihre Anklage und stellen nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ihre Strafanträge. Sie legen gegen das Urteil Berufung ein, wenn ihnen die gerichtliche Entscheidung unangemessen erscheint.
Berufsanforderungen
Interesse an rechtlichen Fragen, ausgeprägtes Rechtsempfinden, logisch-analytisches Denken, Geduld, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, Selbstständigkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien
- Laurea magistrale a ciclo unico (5 Jahre) in Giurisprudenza
Informationen zu den Studiengängen
Österreich
- Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften/Italienisches Recht (5 Jahre) an der Universität Innsbruck (in Zusammenarbeit mit den Universitäten Padua und Trient)
Informationen zum Studiengang
Anerkennung: Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol
Sonstiges
Anschließend ist für die Ausbildung der Besuch einer "Scuola di specializzazione per l'accesso alle professioni legali" möglich.
Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für das Berufsbild "Magistrato" findet man auf der Internetseite des Justizministeriums. Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben in Südtirol ist zusätzlich der Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Landesgericht (und deren Außenstellen in den Bezirken), Oberlandesgericht, Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgericht
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Kontaktadressen / Weitere Informationen
Consiglio Nazionale Forense (CNF)
Consiglio Superiore della Magistratura (CSM)
Regierungskommissariat, Einheitliches Amt für das Personal der Staatsverwaltung in Bozen
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland