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Religionslehrerin und Religionslehrer

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026

Tätigkeit / Aufgaben

Ziel des Religionsunterrichts ist es, Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen zu verantwortungsbewusstem Denken und Handeln im Bereich Religion und Glaube zu befähigen sowie ihr Interesse an religiösen Fragen zu fördern. Religionslehrpersonen bzw. Religionspädagoginnen und Religionspädagogen vermitteln dabei Grundlagen des katholischen Glaubens und geben Einblicke in zentrale Inhalte anderer Religionen.

Religionslehrpersonen planen und gestalten ihren Unterricht, bereiten Inhalte vor, erstellen Unterrichtsmaterialien und erklären komplexe Sachverhalte verständlich. Darüber hinaus führen sie Gespräche mit Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen, nehmen an Sitzungen teil und besuchen regelmäßig Fortbildungen.

Religionspädagoginnen und Religionspädagogen können außerdem in der theologischen Erwachsenenbildung und in der Krankenhausseelsorge (Begleitung von Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen sowie des Krankenhauspersonals) tätig sein.

Weiters arbeiten sie als Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten und sind u. a. zuständig für den Aufbau und die Begleitung pfarrlicher Gruppen und Initiativen (z. B. mit Kindern und Jugendlichen), die Vorbereitung, Gestaltung und Leitung von Gottesdiensten, die Kranken- und Altenpastoral, die Sterbebegleitung und Trauerarbeit.

Berufsanforderungen

Interesse am Unterrichten, Interesse an der Weitergabe religiöser Inhalte und Werte, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit

Ausbildung

Hochschule/Universität


Italien

  • Laurea (3+2 Jahre) in Scienze Religiose an einem Istituto Superiore di Scienze della Religione Cattolica
    Informationen zu den Studiengängen

in Südtirol

  • Diplomstudium (5 Jahre) in Katholischer Religionspädagogik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Brixen
    Informationen zum Studiengang

Österreich

  • Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) in Katholische Religionspädagogik
    Informationen zu den Studiengängen

Anerkennung: Informationen zur Anerkennung von Studien- oder Berufstiteln aus dem Ausland sowie zur Zulassung zum Unterricht für alle Schulstufen gibt die Studieninformation Südtirol

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Für die Aufnahme in die Stellenpläne des Religionsunterrichts für alle Schulstufen gelten die Voraussetzungen laut Dekret des Landeshauptmannes vom 28. Januar 2026, Nr. 1172/2026
Neben den Studientiteln ist für die Aufnahme in den Stellenplan die kirchliche Unterrichtsbeauftragung "Missio Canonica" (vergeben durch den Diözesanordinarius) erforderlich.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Amt für Schule und Katechese in Bozen

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland