Pflegehelferin und Pflegehelfer
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Menschen, die sich alters- oder krankheitsbedingt in ihren Grundbedürfnissen nicht mehr selber versorgen können, werden von Einrichtungen der Sozialdienste oder Sanitätseinheiten betreut. Als Fachkräfte für die Grundpflege sorgen sie für die Körperpflege und die Hilfe bei der Essenseinnahme. Sie geben Hilfestellung bei den verschiedenen kleinen, aber notwendigen Diensten des täglichen Lebens. Bei all diesen Pflegetätigkeiten steht die Verbesserung oder Erhaltung des körperlich-seelisch-geistigen Zustandes der Betreuten im Mittelpunkt. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer achten auf die noch vorhandene Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen und richten ihre Aufmerksamkeit auf deren soziale Bedürfnisse. Besonders wichtig sind auch ein guter Kontakt und klare Vereinbarungen mit den Angehörigen, die durch diese Hilfe entlastet werden. Auch die Sterbebegleitung kann zu ihren Aufgaben gehören.
Berufsanforderungen
Körperliche und seelische Belastbarkeit, Kontaktfähigkeit, Hilfsbereitschaft, hauswirtschaftliches Interesse, Flexibilität
Ausbildung
Schule
- Nach dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule:
Besuch der 4-jährigen Berufsfachschule für Pflege und Soziales an der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt". - An der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannnah Arendt" gibt es ab einem Mindestalter von 17 Jahren eine einjährige Vollzeitausbildung. Ein Vorpraktikum wird empfohlen.
Sonstiges
An der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt wird eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten. Diese dauert zwei Jahre und wird in Blockveranstaltungen durchgeführt.
Voraussetzungen:
- Abschlussdiplom der Mittelschule
- Alter von mindestens 18 Jahren (innerhalb 15.02.)
- ausreichende deutsche und italienische Sprachkompetenz
- ein Vorpraktikum wird empfohlen
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Sanitätsbetrieb (Krankenhäuser) und Einrichtungen der Altenpflege wie Pflegeheime, Altersheime
Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben bei den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften:
- Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie
- Diplom 'PflegehelferIn' oder
- Abschluss einer mindestens 300 Stunden dauernden theoretisch praktischen Ausbildung als Sozialhilfekraft oder
- Diplom 'Pflegegehilfe'
- Zweisprachigkeitsnachweis A2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
- Führerschein B, falls von der Verwaltung vorgeschrieben.
Beim Sanitätsbetrieb sind das Diplom 'Pflegehelferin oder Pflegehelfer' oder gleichwertiger Ausbildungsnachweis und der Zweisprachigkeitsnachweis A2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate erforderlich.
Privatwirtschaft
Ambulante Sozialdienste, Hauspflegedienst, private Pflegeheime
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
Es ist möglich in das 2. Jahr der Ausbildung zur Sozialbetreuerin oder zum Sozialbetreuer einzusteigen.
An der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt wird außerdem der Ausbildungskurs für Krankenpflegeassistentin und Krankenpflegeassistent angeboten.
Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Für die Ausbildungen:
Landesfachschule für Sozialberufe
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland