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Pflegehelferin und Pflegehelfer

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Menschen, die sich alters- oder krankheitsbedingt in ihren Grundbedürfnissen nicht mehr selber versorgen können, werden von Einrichtungen der Sozialdienste oder Sanitätseinheiten betreut. Als Fachkräfte für die Grundpflege sorgen sie für die Körperpflege und die Hilfe bei der Essenseinnahme. Sie geben Hilfestellung bei den verschiedenen kleinen, aber notwendigen Diensten des täglichen Lebens. Bei all diesen Pflegetätigkeiten steht die Verbesserung oder Erhaltung des körperlich-seelisch-geistigen Zustandes der Betreuten im Mittelpunkt. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer achten auf die noch vorhandene Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen und richten ihre Aufmerksamkeit auf deren soziale Bedürfnisse. Besonders wichtig sind auch ein guter Kontakt und klare Vereinbarungen mit den Angehörigen, die durch diese Hilfe entlastet werden. Auch die Sterbebegleitung kann zu ihren Aufgaben gehören.

Berufsanforderungen

Körperliche und seelische Belastbarkeit, Kontaktfähigkeit, Hilfsbereitschaft, hauswirtschaftliches Interesse, Flexibilität

Ausbildung

Schule

  • Nach dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule:
    Besuch der 4-jährigen Berufsfachschule für Pflege und Soziales an der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt".
  • An der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannnah Arendt" gibt es ab einem Mindestalter von 17 Jahren eine einjährige Vollzeitausbildung. Ein Vorpraktikum wird empfohlen.

Sonstiges

An der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt wird eine berufsbegleitende Ausbildung angeboten. Diese dauert zwei Jahre und wird in Blockveranstaltungen durchgeführt.

Voraussetzungen:

  • Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Alter von mindestens 18 Jahren (innerhalb 15.02.)
  • ausreichende deutsche und italienische Sprachkompetenz
  • ein Vorpraktikum wird empfohlen

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Sanitätsbetrieb (Krankenhäuser) und Einrichtungen der Altenpflege wie Pflegeheime, Altersheime

Voraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben bei den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften:

  • Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie
  • Diplom 'PflegehelferIn' oder
  • Abschluss einer mindestens 300 Stunden dauernden theoretisch praktischen Ausbildung als Sozialhilfekraft oder
  • Diplom 'Pflegegehilfe'
  • Zweisprachigkeitsnachweis A2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
  • Führerschein B, falls von der Verwaltung vorgeschrieben.

Beim Sanitätsbetrieb sind das Diplom 'Pflegehelferin oder Pflegehelfer' oder gleichwertiger Ausbildungsnachweis und der Zweisprachigkeitsnachweis A2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate erforderlich.

Privatwirtschaft

Ambulante Sozialdienste, Hauspflegedienst, private Pflegeheime

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

Es ist möglich in das 2. Jahr der Ausbildung zur Sozialbetreuerin oder zum Sozialbetreuer einzusteigen.

An der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt wird außerdem der Ausbildungskurs für Krankenpflegeassistentin und Krankenpflegeassistent angeboten.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Für die Ausbildungen:
Landesfachschule für Sozialberufe

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland