Orthopädietechnikerin und Orthopädietechniker
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Die Orthopädie ist ein Teilbereich der Medizin, welcher sich mit der Behandlung und Vorbeugung von Erkrankungen und Fehlbildungen des Bewegungsapparates befasst.
Für den medizinisch-chirurgischen Bereich sind Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie zuständig, für den technischen und handwerklichen Bereich die Orthopädietechnikerinnen und Orthopädietechniker. Sie fertigen orthopädische Hilfsmittel an, die auf verschiedene Teile des Körpers korrigierend und stützend wirken (z.B. Schienen, Korsetts, Fußeinlagen) oder stellen Prothesen her, die ein Glied teilweise oder ganz ersetzen. In Absprache mit Fachärztinnen und Fachärzten wird von Fall zu Fall abgeklärt, welches Hilfsmittel erwünscht und zweckmäßig ist. Jede Schiene, Prothese oder Einlage wird nach den Maßen der Patientinnen und Patienten geplant, berechnet, gezeichnet und schließlich handwerklich hergestellt. Auch vorgefertigte Einzelteile stehen zur Verfügung und werden angepasst.
Die Werkstücke in der Orthopädie verlangen maßgenaue handwerkliche Feinarbeit, denn die exakte Funktion der Hilfsmittel und ihr optimaler Sitz beeinflussen die Lebensqualität des jeweiligen Menschen ganz entscheidend. Manchmal muss ein Hilfsmittel mehrmals angepasst und wieder abgeändert werden, bis es richtig passt.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten, welche beispielsweise über Materialien und Funktionsweisen der medizinischen Hilfsmittel informiert werden.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.
Berufsanforderungen
Interesse für medizinische Fragen, Hand- und Fingergeschick, technisches Verständnis, Kontaktfähigkeit, exakte Arbeitsweise
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien:
- Laurea (Bachelor - 3 Jahre) in Tecniche ortopediche (Professioni sanitarie tecniche);
Informationen zu den Studiengängen
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium
Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig.
Öffentliche Verwaltung
Vereinzelt in Einrichtungen des öffentlichen Sanitätsbetriebes;
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:
- Eintragung in die Berufskammer,
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate,
- Bestehen einer öffentlichen Wettbewerbsprüfung.
Privatwirtschaft
In Orthopädietechnikerwerkstätten, in Produktionsbetrieben, im Verkauf von Prothesen, Schienen u. ä.
Freiberufliche Tätigkeit
Eröffnung eines eigenen Betriebes
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Kammer der Medizinischen Röntgentechniker und der sanitätstechnischen, rehabilitativen und präventiven Gesundheitsberufe der Autonomen Provinz Bozen
Federazione nazionale degli Ordini tecnici sanitari radiologia medica e professioni sanitarie tecniche della riabilitazione e della prevenzione
Federazione Italiana degli Operatori in Tecniche Ortopediche (FIOTO)
Associazione Nazionale Tecnici Ortopedici Italiani (ANTOI)
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland