Kinderbetreuerin und Kinderbetreuer
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer übernehmen die Erziehung, Betreuung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderheimen, Kinderhorten und Kindertagesstätten. Sie fördern die anvertrauten Kinder in der emotionalen, sozialen und geistigen Entwicklung. Die Betreuenden beschäftigen sich in vielfacher Weise mit den Kindern. Sie sprechen und spielen mit ihnen und regen sie zu eigener Tätigkeit an. Außerdem fördern sie die Bewegungsentfaltung der Kinder, sie singen und basteln mit ihnen. Sie führen sie zur Selbstständigkeit bei der Verrichtung der täglichen Bedürfnisse an, wie dem Anziehen und Ausziehen, Essen und Zähne putzen. Sie kümmern sich auch um die allgemeine Körperpflege wie z.B. dem Wickeln. Dazu verrichten die Betreuenden noch einfache Haushaltsarbeiten wie z.B. das Herrichten der Mahlzeiten und helfen bei anderen hauswirtschaftlichen Arbeiten mit.
Berufsanforderungen
Freude an Kindern, Beobachtungsgabe, körperliche und seelische Belastbarkeit, Geduld und Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Zuverlässigkeit
Ausbildung
Schule
Die Zugangsvoraussetzungen für die einjährige Vollzeitausbildung an der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt" sind:
- Abschlusszeugnis einer 5-jährigen Oberschule oder
- Diplom für Sozialbetreuer/Sozialbetreuerin oder
- Diplom der 3-jährigen Fachschule für Hauswirtschaft oder
- Diplom für Tagesmütter/Tagesväter mit nachgewiesener 8-jähriger Berufserfahrung
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Landeskleinkinderheim
Kinderhorte der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften:
Berufsbild 'Diplomierte Kinderbetreuerin', Voraussetzungen:
- Reifezeugnis sowie zusätzlich
- Diplom als Kinderbetreuerin
- Führerschein B, falls von der Verwaltung festgelegt
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
Berufsbild Kinderassistentin oder Kinderassistent; Voraussetzungen:
- Abschlussdiplom der Mittelschule oder der Grundschule sowie zusätzlich:
- Diplom als Kinderbetreuerin oder Kinderbetreuer oder
- Diplom als Kindergärtnerin oder Kindergärtner oder
- Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung in Kinderbetreuung
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
Privatwirtschaft
Kindertagesstätten
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Für die Aufnahme in die Ranglisten:
Personalämter der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland