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Agrartechnikerin und Agrartechniker (perita agraria e perito agrario)

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Ein Hauptaufgabenbereich für Agrartechnikerinnen und Agrartechniker ist ihre beratende Funktion hinsichtlich landwirtschaftlicher Fragen. Sie informieren über Methoden der Bodenbewirtschaftung und des Pflanzenschutzes im Bereich Obst- und Weinbau, Almwirtschaft und Gemüseanbau und beraten bei Fragen zu Viehzucht und Milcherzeugung. Sie machen Vorschläge zur Qualitäts- und Ertragssteigerung, zu Fragen des Absatzes, zu Finanzierung und Wirtschaftlichkeit sowie zum Einsatz technischer Mittel.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das landwirtschaftliche Bauwesen. Sie planen landwirtschaftliche Wirtschafts- und Wohngebäude sowie Bodenverbesserungsanlagen wie z.B. Beregnungsprojekte, Entwässerungen und Hagelschutzvorrichtungen. Bei baulichen Veränderungen im landwirtschaftlichen Bereich erteilen sie fachliche Ratschläge, sie schätzen landwirtschaftliche Güter und Produkte und erstellen Teilungspläne und Unterlagen für Katastereintragungen. Sie schätzen auch landwirtschaftliche Schadensfälle und informieren über entsprechende Entschädigungen und Beiträge.

Außerdem informieren Agrartechnikerinnen und Agrartechniker über Fördermaßnahmen und innovative Arbeitstechniken, bearbeiten Ansuchen, verfassen Gutachten und erstellen bzw. überprüfen landwirtschaftliche Betriebsentwicklungspläne.

Weiters leiten sie Betriebe im Maschinen- und Genossenschaftswesen, arbeiten als Fachkräfte im landwirtschaftlichen Versuchswesen oder als Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung der Hofübernehmenden oder der Beschäftigten in der Landwirtschaft. Auch können sie die Verwaltung von Parks und die Planung, Leitung und Erhaltung von Gärten und Grünflächen übernehmen.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt das Kollegium.

Berufsanforderungen

Interesse für Naturwissenschaften und für landwirtschaftliche Fragen, technisches Verständnis, Kommunikations- und Kontaktfähigkeit

Ausbildung

Schule

Südtirol/Trentino:
Besuch der 5-jährigen Fachoberschule für Landwirtschaft in Auer oder in San Michele all'Adige in italienischer Sprache

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea (3 Jahre) der folgenden Studienrichtungen: Scienze e tecnologie agrarie e forestali oder Biotecnologie, Ingegneria civile e ambientale, Scienze dell'economia e della gestione aziendale, Scienze della pianificazione territoriale, urbanistica, paesaggistica e ambientale, Scienze e tecnologie agro-alimentari, Scienze e tecnologie per l'ambiente e la natura, Scienze zootecniche e tecnologie delle produzioni animali
    Informationen zu den Studiengängen
  • in Südtirol: Bachelor (3 Jahre) in Nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft in Berggebieten oder Lebensmittelwissenschaften, Önologie und Gastronomie an der Freien Universität Bozen

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) aus dem Bereich der Agrar- und Forstwissenschaften
    Informationen zu den Studiengängen

    Anerkennung:
    Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Voraussetzungen:

  • Abschlussdiplom einer Technologischen Fachoberschule, Fachrichtung Landwirtschaft, Lebensmittel und Verarbeitung,
  • 18 Monate Berufspraktikum bei einer Agrartechnikerin oder einem Agrartechniker ("Perita agraria o perito agrario") oder bei einer Agrar- bzw. Forstwissenschaftlerin oder einem Agrar- bzw. Forstwissenschaftler, die/der seit mindestens 5 Jahren im entsprechenden Berufsalbum eingetragen ist, oder anstatt des Praktikums ein Kurs von 800 Stunden für das Berufsalbum der Agrartechniker und Agrartechnikerinnen, 
  • Staatsprüfung zur Erlangung der Berufsbefähigung

    oder:
  • entsprechender Studientitel (siehe Ausbildung),
  • 6-monatiges Praktikum (sofern nicht bereits im Studium integriert),
  • Staatsprüfung.

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung
Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung braucht es den Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis B2 mit Oberschulabschluss oder C1 mit Universitätsabschluss oder entsprechende Diplome oder Zertifikate.
Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Südtiroler Bauernbund, Beratungsring, landwirtschaftliche Genossenschaften und Verbände, landwirtschaftliche Großbetriebe, Lebensmittelindustrie, Maschinenring

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit ist die Eintragung in das Berufskollegium.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Berufskollegium der Dipl. Agrartechniker und der Dipl. Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen
Collegio Nazionale dei Periti Agrari e dei Periti Agrari Laureati

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland