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Rückkauf Studienjahre

Es ist möglich, die Anerkennung für den Rückkauf der Studienjahre zwecks Rente zu beantragen. Wichtig: hierbei handelt es sich nicht um eine akademische Anerkennung. Diese Form der Anerkennung dient nur dem Rückkauf der Studienjahre. Der Antrag wird über die Rentenversicherung, z.B. INPS, an das Ministerium für Universität und Forschung zur Begutachtung weitergeleitet. Anschließend werden der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Anzahl der Jahre sowie die Kosten für den Rückkauf mitgeteilt. Alle Informationen gibt es hier unter dem Menüpunkt "2. Fini previdenziali