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Studienbeihifen für Heimschüler: Noch bis 3. April ansuchen

28.03.2024, 08:30

Für Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und außerhalb der Familie untergebracht sind, kann noch innerhalb 3. April um 12 Uhr online um Studienbeihilfen angesucht werden.

Wer im Schuljahr 2023/2024 außerhalb Südtirols eine Oberschule oder Vollzeitkurse der Berufsbildung besucht hat, kann sich an einem Wettbewerb für die Zuweisung von Studienbeihilfen beteiligen. (Foto: Freepik)
Wer im Schuljahr 2023/2024 außerhalb Südtirols eine Oberschule oder Vollzeitkurse der Berufsbildung besucht hat, kann sich an einem Wettbewerb für die Zuweisung von Studienbeihilfen beteiligen. (Foto: Freepik)

Auch im laufenden Schuljahr 2023/2024 unterstützt das Land Südtirol jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind – ob in einem Schülerheim, im Tagesheim oder privat. Dies teilt das Landesamt für Schulfürsorge in der Abteilung Bildungsförderung mit.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller können noch bis zum Mittwoch, 3. April 2024, innerhalb 12 Uhr den Onlineantrag um Beihilfe stellen. Die Anträge sind online im neuen Südtiroler Bürgernetz des Landes Südtirol möglich. Dieser Dienst ist ebenso wie weitere Informationen zur Verordnung und zur Wettbewerbsausschreibung im entsprechenden Bereich der Abteilung Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/studienbeihilfe-heimschueler) zu finden.

red/mac