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Noch bis 2. April um Studienbeihilfe für Heimschüler ansuchen

21.03.2025, 10:00

Land unterstützt Heimschülerinnen und Heimschüler mit einem Beitrag – Ansuchen dazu müssen online bis zum 2. April eingereicht werden

Schülerinnen und Schüler, die aus Studiengründen in einem Heim oder privat außerhalb der Familie, untergebracht sind können bis 2. April (12 Uhr) online um eine Studienbeihilfe ansuchen. (Foto: LPA/Peter Daldos)
Schülerinnen und Schüler, die aus Studiengründen in einem Heim oder privat außerhalb der Familie, untergebracht sind können bis 2. April (12 Uhr) online um eine Studienbeihilfe ansuchen. (Foto: LPA/Peter Daldos)

BOZEN (LPA). Das Land Südtirol unterstützt all jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind (in einem Heim, einem Tagesheim oder privat). Noch bis zum 2. April 2025 (12.00 Uhr) kann der Onlineantrag um Beihilfe unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe-heimschueler gestellt werden.

Das Amt für Schulfürsorge erinnert daran, dass dafür die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) 2024 und die Bescheinigung des FWL (Faktor wirtschaftliche Lage) benötigt werden. Diese kann man bei den Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAF) beantragen. Der Zugang zum Online-Portal erfolgt über SPID, Elektronische Identitätskarte (CIE) oder aktivierte Bürgerkarte. 

red/ck